Ökodesign-Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie, genauer „Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“, hat das Ziel die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte durch die Vorgabe allgemeiner und spezifischer Ökodesign-Anforderungen zu verbessern. Sie ist am 20. November 2009 in Kraft getreten und ersetzt ihre Vorgänger-Richtlinie 2005/32/EG.
Die bedeutendste Änderung der neuen gegenüber der ursprünglichen Richtlinie besteht darin, dass der Geltungsbereich von „energiebetriebenen“ (energy-using products, EuP) auf sogenannte „energieverbrauchsrelevante“ (energy-related products, ErP) Produkte ausgeweitet wird. Die ursprüngliche Richtlinie wurde daher auch oft „EuP-Richtlinie“ genannt, eine Abkürzung, die nun nicht mehr zutreffend ist.
Die Ökodesign-Richtlinie war bis zum 11. August 2007 in nationales Recht umzusetzen, wofür die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie liegt. In Deutschland ist die Ökodesign-Richtlinie umgesetzt im Energiebetriebene Produkte-Gesetz. Die Änderungen durch die Neufassung von 2009 waren bis zum 20. November 2010 in nationales Recht umzusetzen. Am 25.5.2011 hat das Bundeskabinett eine entsprechende Änderung beschlossen.
Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des produktbezogenen Umweltschutzes. Da ein Großteil der Umweltwirkungen eines Produktes durch das Design und die Konstruktion bereits vorbestimmt ist, ist es wichtig bei der Herstellung bereits die Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus von Produkten zu berücksichtigen.
Für die Konkretisierung der Anforderungen an die Umweltleistung ausgewählter Produkte / Produktgruppen sieht die Richtlinie zwei grundsätzlich verschiedene Regelungsalternativen vor: Ordnungsrechtlich erlassene Durchführungsmaßnahmen oder Selbstregulierungsinitiativen der Industrie.
Um den Erlass von Durchführungsmaßnahmen vorzubereiten, hat die Europäische Kommission bereits im Frühjahr 2006 für 13 Produktgruppen und einen Querschnittsaspekt Vorstudien beauftragt, zahlreiche weitere Produktgruppen sind seitdem hinzugekommen. Weitere zu behandelnde Produktgruppen werden alle drei Jahre in einem Arbeitsprogramm festgelegt.
Eine Beteiligung der interessierten Kreise (Industrie, KMU, Handwerk, Gewerkschaften, Groß- und Einzelhändler, Importeure, Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen) ist über das Konsultationsforum gewährleistet. Aufgabe des Gremiums ist die Beratung der Kommissionsentwürfe für Durchführungsmaßnahmen und die Wirkungsabschätzung. Ein Regelungsausschuss, welcher aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist, unterstützt die Kommission beim Erlass der Durchführungsmaßnahmen.
Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer muss die Konformität des Produktes mit den Anforderungen nachweisen. Die staatlich organisierte Marktaufsicht in den Mitgliedstaaten soll über Stichproben die Einhaltung der Anforderungen überprüfen.
Ihre Ansprechpersonen sind
Norbert Reintjes, Laura Spengler, Dirk Jepsen eup-netzwerk(at)oekopol(dot)de
