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Ökodesign-Richtlinie

Die Ökodesign- oder auch EuP-Richtlinie 2005/32/EG, deren Neufassung die EU-Kommission bereits Mitte 2008 vorgeschlagen hat, wurde nun durch eine neue Richtlinie (2009/125/EG) ersetzt. Die neue Richtlinie ist am 20. November 2009 in Kraft getreten. Die bedeutendste Änderung der neuen gegenüber der ursprünglichen Richtlinie besteht darin, dass der Geltungsbereich von „energiebetriebenen“ auf sogenannte „energieverbrauchsrelevante“ Produkte ausgeweitet wird.

Mit der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte vom 6. Juli 2005 erfährt der produktbezogene Umweltschutz neuen Auftrieb. Da ein Großteil der Umweltwirkungen eines Produktes durch das Design und die Konstruktion bereits vorbestimmt ist, zielt die EuP-Richtlinie darauf ab, die Umweltverträglichkeit energiebetriebener Produkte durch die Vorgabe allgemeiner und spezifischer Ökodesign-Anforderungen zu verbessern. Als Kurzbezeichnung der Richtlinie sind sowohl Ökodesign-Richtlinie als auch EuP-Richtlinie - abgeleitet von der englischen Bezeichnung für energiebetriebene Produkte: Energy using Products - gebräuchlich.

Die Ökodesign-Richtlinie war bis zum 11. August 2007 in nationales Recht umzusetzen, wofür die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie liegt. In Deutschland umgesetzt im Energiebetriebene Produkte-Gesetz.

Für die Konkretisierung der Anforderungen an die Umweltleistung ausgewählter Produkte / Produktgruppen sieht die Richtlinie zwei grundsätzlich verschiedene Regelungsalternativen vor: Ordnungsrechtlich erlassene Durchführungsmaßnahmen oder Selbstregulierungsinitiativen der Industrie.

Um den Erlass von Durchführungsmaßnahmen vorzubereiten, hat die Kommission bereits im Frühjahr 2006 für 13 Produktgruppen und einen Querschnittsaspekt Vorstudien beauftragt, 6 weitere Produktgruppen sind hinzugekommen. Die weiteren zu behandelnden Produktgruppen werden im Arbeitsprogramm festgelegt werden.

Eine Beteiligung der interessierten Kreise (Industrie, KMU, Handwerk, Gewerkschaften, Groß- und Einzelhändler, Importeure, Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen) ist über das Konsultationsforum gewährleistet. Aufgabe des Gremiums ist die Beratung der Kommissionsentwürfe für Durchführungsmaßnahmen und die Wirkungsabschätzung. Ein Regelungsausschuss, welcher aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist, unterstützt die Kommission beim Erlass der Durchführungsmaßnahmen.

Alle drei Jahre erstellt die Kommission ein neues Arbeitsprogramm, welches die Produktgruppen festlegt, für die der Erlass von Durchführungsmaßnahmen vorrangig ist.

Der Hersteller / Inverkehrbringer muss die Konformität des Produktes mit den Anforderungen nachweisen. Die staatlich organisierte Marktaufsicht in den Mitgliedstaaten soll über Stichproben diese Kennzeichnung überprüfen.

 

Ihre Ansprechpersonen sind

Dirk Jepsen, Norbert Reintjes                              eup-netzwerk(at)oekopol(dot)de

 

Dokumente

  • Ergänzung zur Richtlinie 2005/32/EG (gültig bis 19.11.09)
    • neue Ökodesign-Richtline 2009/125/EG (gültig ab 20.11.09)