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Von Arbeitsdokumenten zu rechtsverbindlichen Verordnungen

Auf der Basis der Vorstudien und unter Anhörung der beteiligten Kreise im Konsultationsforum erarbeitet die EU-Kommission Entwürfe von Durchführungsmaßnahmen. Bislang haben alle Vorlagen die rechtliche Form von Verordnungen. Vertreter der Mitgliedstaaten stimmen über diese Entwürfe im Regelungsausschuss ab. Nach dieser Abstimmung hat das Europäische Parlament drei Monate Zeit zur Prüfung. 

Im Folgenden sind die produktgruppenspezifischen Ergebnisse des Umsetzungsprozesses zusammen gestellt.

Verordnungen

Verordnungen stellen das Endergebnis der produktgruppen-spezifischen Umsetzung der EuP-Richtlinie dar. EU-Verordnungen sind ohne eine weitere Rechtssetzung in den Mitgliedstaaten EU-weit rechtsverbindlich. Sie treten kurz nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, erlauben aber i.d.R. eine Übergangsfrist, die von Produktgruppe zu Produktgruppe unterschiedlich ausfallen kann.

Standby- und Schein-Aus- (Off-Mode)-Verluste: VERORDNUNG (EG) Nr. 1275/2008 DER KOMMISSION; Leitlinien (engl.)

Einfache Set-top Boxen: VERORDNUNG (EG) Nr. 107/2009 DER KOMMISSION

Nicht-gerichtete Haushaltslampen: VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION; VERORDNUNG (EG) Nr. 859/2009 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 244/2009; Berichtigung

Gewerbliche Beleuchtungsprodukte: VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION; VERORDNUNG (EG) Nr. 347/2010 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 245/2009; Messmethoden

Externe Netzteile: VERORDNUNG (EG) Nr. 278/2009 DER KOMMISSION

Elektromotoren: VERORDNUNG (EG) Nr. 640/2009 DER KOMMISSION

Umwälzpumpen: VERORDNUNG (EG) Nr. 641/2009 DER KOMMISSION

Fernseher: VERORDNUNG (EG) Nr. 642/2009 DER KOMMISSION

Haushaltskühl- und Gefriergeräte: VERORDNUNG (EG) Nr. 643/2009 DER KOMMISSION; Messmethoden

Verordnungs-Entwürfe zur Abstimmung im Europäischen Parlament

Im folgenden finden sich jene Entwürfe von Verordnungen, die bereits vom Regelungsausschuss angenommen wurden. Diese werden/wurden dem Europäischen Parlament zur Prüfung vorgelegt. Das Parlament kann innerhalb von drei Monaten Einspruch gegen die Verabschiedung der Verordnung einlegen.

Billigt das Parlament den Entwurf oder lässt es die Einspruchsfrist verstreichen, muß die Kommission die Verordnung nur noch formal verabschieden.

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Verordnungs-Entwürfe zur Abstimmung im Regelungsausschuss

Die Verordnungs-Entwürfe müssen von dem Regelungsausschuss (Mitgliedstaaten) bestätigt werden. Folgende Entwürfe liegen dem Regelungsausschuss zur Abstimmung vor:

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Arbeitsdokumente

Arbeitsdokumente sind die ersten von der EU-Kommission erarbeiteten und zur Diskussion gestellten Entwürfe von Verordnungen. Als Grundlage dieser Dokumente dienen Vorstudien, die für jede Produktgruppe erarbeitet werden. Die Arbeitsdokumente werden daraufhin in einem Konsultationsforum diskutiert. Folgend finden sich die zusätzlich im Konsultationsforum besprochenen Arbeitsdokumente.

 

 


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