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Von Arbeitsdokumenten zu rechtsverbindlichen Verordnungen

Auf dieser Seite finden Sie die Entwürfe und erlassenen Maßnahmen zur Umsetzung der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeihnungs-Richtlinie.

Auf der Grundlage der Vorstudien und unter Anhörung der beteiligten Kreise im Konsultationsforum erarbeitet die EU-Kommission Entwürfe von Durchführungsmaßnahmen für einzelne Produktgruppen. Bislang haben Durchführungsmaßnahmen immer die rechtliche Form von Verordnungen. Alternativ dazu sind Selbstregulierungsinitiativen möglich.

Verordnungen

Verordnungen stellen das Endergebnis des produktgruppenspezifischen Umsetzungprozesses dar. EU-Verordnungen sind ohne eine weitere Rechtssetzung in den Mitgliedstaaten EU-weit rechtsverbindlich. Sie treten kurz nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, erlauben aber i.d.R. eine Übergangsfrist, die von Produktgruppe zu Produktgruppe unterschiedlich ausfallen kann.

Ökodesign:

Standby- und Schein-Aus- (Off-Mode)-Verluste: VERORDNUNG (EG) Nr. 1275/2008 DER KOMMISSION; Leitlinien (engl.)

Einfache Set-top Boxen: VERORDNUNG (EG) Nr. 107/2009 DER KOMMISSION

Nicht-gerichtete Haushaltslampen: VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION; VERORDNUNG (EG) Nr. 859/2009 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 244/2009; Berichtigung

Gewerbliche Beleuchtungsprodukte: VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION; VERORDNUNG (EG) Nr. 347/2010 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 245/2009; Messmethoden

Externe Netzteile: VERORDNUNG (EG) Nr. 278/2009 DER KOMMISSION

Elektromotoren: VERORDNUNG (EG) Nr. 640/2009 DER KOMMISSION

Umwälzpumpen: VERORDNUNG (EG) Nr. 641/2009 DER KOMMISSION

Fernseher: VERORDNUNG (EG) Nr. 642/2009 DER KOMMISSION; Leitlinien (engl.)

Haushaltskühl- und Gefriergeräte: VERORDNUNG (EG) Nr. 643/2009 DER KOMMISSION; Messmethoden und Berichtigungen

Haushaltswaschmaschinen: VERORDNUNG (EU) Nr. 1015/2010 DER KOMMISSION; Berichtigungen

Haushaltsgeschirrspülmaschinen: VERORDNUNG (EU) Nr. 1016/2010 DER KOMMISSION

Ventilatoren: VERORDNUNG (EU) Nr. 327/2011 DER KOMMISSION

Energieverbrauchskennzeichnung:

Fernseher: VERORDNUNG (EU) Nr. 1062/2010

Haushaltskühl- und Gefriergeräte: VERORDNUNG (EU) Nr. 1060/2010; Messmethoden

Haushaltsgeschirrspülmaschinen: VERORDNUNG (EU) Nr. 1059/2010

Haushaltswaschmaschinen: VERORDNUNG (EU) Nr. 1061/2010; Berichtigung; Mitteilung zu Messmethoden

Klimageräte: VERORDNUNG (EU) Nr. 626/2011

Verordnungs-Entwürfe zur Überprüfung durch das Europäische Parlament und den Rat

Im Folgenden finden sich jene Entwürfe von Verordnungen, die bereits vom Regelungsausschuss angenommen wurden (Ökodesign) bzw. von der Kommission erlassen wurden (Energieverbrauchskennzeichnung). Sie liegen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Das Parlament oder der Rat können innerhalb von drei Monaten (Ökodesign) bzw. zwei Monaten (Kennzeichnung) Einwände gegen eine Verordnung erheben, dann tritt diese nicht in Kraft. Billigen Parlament und Rat einen Entwurf oder lassen sie die Einspruchsfrist verstreichen, tritt die Verordnung direkt in Kraft (Kennzeichnung) bzw. muss die Kommission die Verordnung nur noch formal verabschieden (Ökodesign).

Ökodesign:

Energieverbrauchskennzeichnung:

Verordnungs-Entwürfe zur Abstimmung im Regelungsausschuss (nur Ökodesign)

Die im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie erarbeiteten Verordnungs-Entwürfe müssen vom Regelungsausschuss (Mitgliedstaaten) bestätigt werden. Folgende Entwürfe liegen dem Regelungsausschuss zur Abstimmung vor.

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Arbeitsdokumente

Für beide Instrumente, Ökodesign- und Kennzeichnungs-Richtlinie, werden als erste Entwürfe der späteren Maßnahmen Arbeitsdokumente von der EU-Kommission erstellt. Als Grundlage dieser Dokumente dienen Vorstudien, die für jede Produktgruppe erarbeitet werden. Die Arbeitsdokumente werden daraufhin im Konsultationsforum diskutiert.

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