Von Arbeitsdokumenten zu rechtsverbindlichen Verordnungen
Auf der Basis der Vorstudien und unter Anhörung der beteiligten Kreise im Konsultationsforum erarbeitet die EU-Kommission Entwürfe von Durchführungsmaßnahmen. Bislang haben alle Vorlagen die rechtliche Form von Verordnungen. Vertreter der Mitgliedstaaten stimmen über diese Entwürfe im Regelungsausschuss ab. Nach dieser Abstimmung hat das Europäische Parlament drei Monate Zeit zur Prüfung.
Im Folgenden sind die produktgruppenspezifischen Ergebnisse des Umsetzungsprozesses zusammen gestellt.
Verordnungen
Verordnungen stellen das Endergebnis der produktgruppen-spezifischen Umsetzung der EuP-Richtlinie dar. EU-Verordnungen sind ohne eine weitere Rechtssetzung in den Mitgliedstaaten EU-weit rechtsverbindlich. Sie treten kurz nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, erlauben aber i.d.R. eine Übergangsfrist, die von Produktgruppe zu Produktgruppe unterschiedlich ausfallen kann.
Standby- und Schein-Aus- (Off-Mode)-Verluste: VERORDNUNG (EG) Nr. 1275/2008 DER KOMMISSION; Leitlinien (engl.)
Einfache Set-top Boxen: VERORDNUNG (EG) Nr. 107/2009 DER KOMMISSION
Nicht-gerichtete Haushaltslampen: VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION; VERORDNUNG (EG) Nr. 859/2009 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 244/2009; Berichtigung
Gewerbliche Beleuchtungsprodukte: VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION; VERORDNUNG (EG) Nr. 347/2010 DER KOMMISSION zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 245/2009; Messmethoden
Externe Netzteile: VERORDNUNG (EG) Nr. 278/2009 DER KOMMISSION
Elektromotoren: VERORDNUNG (EG) Nr. 640/2009 DER KOMMISSION
Umwälzpumpen: VERORDNUNG (EG) Nr. 641/2009 DER KOMMISSION
Fernseher: VERORDNUNG (EG) Nr. 642/2009 DER KOMMISSION
Haushaltskühl- und Gefriergeräte: VERORDNUNG (EG) Nr. 643/2009 DER KOMMISSION; Messmethoden
Verordnungs-Entwürfe zur Abstimmung im Europäischen Parlament
Im folgenden finden sich jene Entwürfe von Verordnungen, die bereits vom Regelungsausschuss angenommen wurden. Diese werden/wurden dem Europäischen Parlament zur Prüfung vorgelegt. Das Parlament kann innerhalb von drei Monaten Einspruch gegen die Verabschiedung der Verordnung einlegen.
Billigt das Parlament den Entwurf oder lässt es die Einspruchsfrist verstreichen, muß die Kommission die Verordnung nur noch formal verabschieden.
Verordnungs-Entwürfe zur Abstimmung im Regelungsausschuss
Die Verordnungs-Entwürfe müssen von dem Regelungsausschuss (Mitgliedstaaten) bestätigt werden. Folgende Entwürfe liegen dem Regelungsausschuss zur Abstimmung vor:
- Los 11 Ventilatoren
- Los 14 Haushalts-Waschmaschinen
- Los 14 Haushalts-Geschirrspülmaschinen
Arbeitsdokumente
Arbeitsdokumente sind die ersten von der EU-Kommission erarbeiteten und zur Diskussion gestellten Entwürfe von Verordnungen. Als Grundlage dieser Dokumente dienen Vorstudien, die für jede Produktgruppe erarbeitet werden. Die Arbeitsdokumente werden daraufhin in einem Konsultationsforum diskutiert. Folgend finden sich die zusätzlich im Konsultationsforum besprochenen Arbeitsdokumente.
- Los 1 Boiler und Kombiboiler und Excel Tabelle
- Los 1 Boiler und Kombiboiler Energieverbrauchskennzeichnung
- Los 2 Warmwasserbereiter: Ökodesign - Energieverbrauchskennzeichnung (mit Erklärungen)
- Los 3 Computer und Monitore
- Los 4 Bildgebende Geräte (freiwillige Vereinbarung)
- Los 5 Konsumelektronik: TV Energieverbrauchskennzeichnung
- Los 10 Klimageräte: Mindestanforderungen, Energieverbrauchskennzeichnung und vorläufige Messmethoden
- Los 11 Wasserpumpen
- Los 12 Gewerbliche Kühl- und Tiefkühlgeräte
- Los 13 Haushaltskühl- und Gefriergeräte Energieverbrauchskennzeichnung
- Los 14 Haushalts-Waschmaschinen - Energieverbrauchskennzeichnung
- Los 14 Haushalts-Geschirrspülmaschinen – Energieverbrauchskennzeichnung
- Los 16 Wäschetrockner
- Los 17 Staubsauger
- Los 18 Komplexe Set-top Boxen (freiwillige Vereinbarung) mit Erklärungen
- ENTR Los 5 Werkzeugmaschinen (freiwillige Vereinbarung)
- Bildgebende Geräte in der Medizin (freiwillige Vereinbarung)
