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Übersicht Energieverbrauchskennzeichnung

Die Kennzeichnungs-Richtlinie zielt darauf ab, für einzelne Produktgruppen Anforderungen an eine Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen festzulegen. Während die Richtlinie nur den Rahmen setzt, werden produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakte (z. B. Verordnungen) in einem nachgeschalteten Prozess erarbeitet.

Nachdem eine Produktgruppe für die Kennzeichnung ausgewählt wurde, sind die Schritte auf dem Weg zu verbindlichen Verordnungen folgende: 

  1. Zurückgreifen auf die Informationen aus der Ökodesign-Vorstudie
  2. Arbeitsdokument - erster Entwurf der EU-Kommission und Diskussion mit dem Konsultationsforum; hier können je nach Verlauf der Diskussionen mehrere Entwürfe erfolgen (unten verlinkt ist jeweils nur das aktuellste Dokument)
  3. Annahme einer Verordnung durch die EU-Kommission
  4. Übermittlung der Verordnung an das EU-Parlament und den Rat zur Kontrolle
  5. Rechtskräftige Verordnung – Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Produktgruppe Ökodesign-Vorstudie Arbeitsdokument / Konsultationsforum Erlass durch Kommission EU-Parlament / Rat Verordnung Verbindlich ab
Los 1 Boiler und Kombiboiler Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 2 Warmwasserbereiter Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 5 Fernsehgeräte Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 10 Klimageräte Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 13 Haushaltkühl- und Gefriergeräte Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 14 Haushaltsgeschirrspülmaschinen Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 14 Haushaltswaschmaschinen Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 16 Wäschetrockner Abgeschlossene Arbeitsdokument        
Los 19 Teil II: Haushaltsbeleuchtung “Reflektorlampen“ Abgeschlossene Arbeitsdokument