Die Europäische Kommission hat eine weitere freiwillige Vereinbarung der Industrie anerkannt, welche Ökodesign-Anforderungen für Bildgebende Geräte (ENER Los 4) formuliert.
Basierend auf einer Folgenabschätzung (Zusammenfassung) begründet die Kommission dies in ihrem Bericht vom 29. Januar damit, dass die freiwillige Vereinbarung in diesem dynamischen Sektor Vorteile gegenüber einer verbindlichen Verordnung habe.