Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 65/2014 der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung und die Verordnung (EU) Nr. 66/2014 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben wurden im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. Januar veröffentlicht.
Die Ökodesign-Verordnung setzt unter anderem Anforderungen an die Energie-Effizienz von Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben in drei Stufen fest:
- Stufe 1: 20. Februar 2015
- Stufe 2: 20. Februar 2017
- Stufe 3: 20. Februar 2019
Die Energieverbrauchskennzeichnung ist für Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben ab dem 1. Januar 2015 zu verwenden.
Beide Verordnungen treten am 20. Februar 2014 in Kraft.